Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Professionelle Dienstleistungen

Neben dem nachstehend definierten GEOconsulting-Produkt kann der Auftraggeber per E-Mail (gemäß Ziffer 19.5) die Erbringung professioneller Dienstleistungen („Dienstleistungen“) durch GEOconsulting anfordern. Der jeweilige Leistungsumfang sowie die anwendbaren Vergütungen werden in einem separaten Leistungsverzeichnis oder Einzelvertrag geregelt.
GEOconsulting erbringt die Dienstleistungen in eigener wirtschaftlicher Verantwortung und organisatorischer Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit stellt eine wesentliche Vertragsgrundlage dar. Zwischen dem Auftraggeber und GEOconsulting oder dessen Mitarbeitern bzw. Vertretern entsteht kein Arbeitsverhältnis.

2. GEOconsulting-Produkt und Dienstleistungen

GEOconsulting gewährt dem Auftraggeber Zugang zum GEOconsulting-Produkt – entweder durch Übergabe eines Zugriffstokens oder durch Einrichtung eines Benutzerkontos. Die Zugangsdaten werden dem Auftraggeber zum vereinbarten Wirksamkeitsdatum oder kurz danach bereitgestellt.
Unter der Bedingung der Einhaltung dieser AGB und der rechtzeitigen Zahlung der vereinbarten Abonnementvergütung räumt GEOconsulting dem Auftraggeber eine einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche Lizenz zur Nutzung des GEOconsulting-Produkts und der damit verbundenen Dienstleistungen ein:
• (i) für eigene interne Geschäftszwecke des Auftraggebers;
• (ii) zur Nutzung durch seine autorisierten Endnutzer;
und zwar während der Vertragslaufzeit und gemäß der begleitenden Dokumentation.
Die Lizenz umfasst nur die ausdrücklich eingeräumten Rechte. Alle nicht ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte verbleiben bei GEOconsulting.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass seine Endnutzer die AGB einhalten. Er darf das Produkt seinen Endnutzern zugänglich machen, indem er ihnen Zugriffstokens bereitstellt oder Benutzerkonten mit zugewiesenen Rollen einrichtet.
Dem Auftraggeber und seinen Endnutzern ist es insbesondere untersagt – soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt oder vertraglich ausdrücklich gestattet:
• (a) das Produkt zu vermieten, zu verleasen, zu veräußern, zu unterlizenzieren oder Dritten anderweitig zu überlassen;
• (b) unberechtigten Dritten den Zugriff auf das Produkt zu ermöglichen;
• (c) das Produkt zur Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Dritten außerhalb des genehmigten Nutzerkreises zu verwenden;
• (d) Inhalte oder Funktionalitäten des Produkts ohne Zustimmung zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen;
• (e) Sicherungskopien zu erstellen, soweit nicht gesetzlich erforderlich;
• (f) das Produkt oder Teile davon zu modifizieren, zu bearbeiten, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen;
• (g) Reverse Engineering, Dekompilierung oder ähnliche Verfahren zur Analyse des Quellcodes vorzunehmen;
• (h) Urheberrechtsvermerke, Marken oder andere Schutzrechtsvermerke zu entfernen oder zu verändern;
• (i) das Produkt in Verbindung mit Malware, Viren oder anderweitig schädlichen Programmen zu verwenden;
• (j) technische Schutzmaßnahmen zu umgehen.
Der Auftraggeber hat etwaige Verstöße gegen die Nutzungsvorgaben unverzüglich nach Kenntniserlangung gegenüber GEOconsulting schriftlich anzuzeigen.
Zudem verpflichtet sich der Auftraggeber zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Datenschutzrechts, des Urheberrechts, des Strafrechts und des Telekommunikationsrechts.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber erkennt an, dass eine ordnungsgemäße, termingerechte und effiziente Erbringung der Dienstleistungen sowie die Bereitstellung des GEOconsulting-Produkts nur bei aktiver Mitwirkung des Auftraggebers möglich ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, unentgeltlich:
• (i) rechtzeitig notwendige Entscheidungen, Informationen und Freigaben zur Verfügung zu stellen sowie
• (ii) angemessenen und rechtzeitigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten, Mitarbeitern, technischen Einrichtungen, IT-Systemen sowie allen relevanten und vollständigen Unterlagen zu gewähren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich darüber hinaus, das GEOconsulting-Produkt und die dazugehörigen Dienstleistungen aktiv gegenüber seinen Endnutzern zu fördern.

4. Kundendaten

Während der Nutzung des GEOconsulting-Produkts kann der Auftraggeber – direkt oder über seine Endnutzer oder über Schnittstellen – eigene Daten („Kundendaten“) hochladen. Die Bereitstellung solcher Daten muss den von GEOconsulting definierten Formaten und Standards entsprechen.
Der Auftraggeber sichert zu, dass sämtliche übermittelten Kundendaten vollständig, richtig und nicht irreführend sind. GEOconsulting behält sich das Recht vor, fehlerhafte oder unvollständige Daten zu korrigieren oder zu löschen, sofern sie gegen diese AGB verstoßen.
Für Anfragen, Beschwerden oder Ansprüche Dritter in Bezug auf die vom Auftraggeber oder seinen Endnutzern bereitgestellten Daten (z. B. wegen deren Inhalt, Verarbeitung, Nutzung oder angebotenen Leistungen) ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. GEOconsulting übernimmt hierfür keine Haftung.
GEOconsulting ist berechtigt, auf eigene Entscheidung hin (i) Support gegenüber Endnutzern anzubieten, (ii) als Vermittler zwischen Auftraggeber und Endnutzer aufzutreten oder (iii) den Endnutzer auf dessen Wunsch hin zu unterstützen – gegen gesonderte Vergütung.
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit und Sicherung seiner Daten. Es liegt in seiner Pflicht, Sicherungskopien der originären Daten aufzubewahren. Auf Anforderung kann GEOconsulting – gegen Entgelt – die Rückgabe oder externe Bereitstellung der Kundendaten außerhalb des Produkts ermöglichen.
Der Auftraggeber räumt GEOconsulting ein einfaches Nutzungsrecht ein, die übermittelten Kundendaten im notwendigen Umfang zu speichern, zu vervielfältigen, zu übersetzen, anzupassen oder weiterzuleiten – insbesondere an Hosting-, Telekommunikations- oder Infrastrukturpartner. Das Eigentum an den Daten verbleibt beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Nutzung der Daten durch GEOconsulting keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, Datenschutzrechte) verletzt werden. Der Auftraggeber stellt GEOconsulting von sämtlichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

5. Sicherheit und Nutzung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff unbefugter Dritter auf das Produkt – insbesondere durch Zugangstokens oder Benutzerkonten – zu verhindern.
GEOconsulting wird sich nach bestem Wissen bemühen, eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Produkts sicherzustellen, garantiert jedoch keine dauerhafte oder jederzeitige Verfügbarkeit.
Es ist dem Auftraggeber untersagt, das Produkt in rechtswidriger, missbräuchlicher oder schädigender Weise zu nutzen – insbesondere nicht im Zusammenhang mit unrechtmäßigen oder betrügerischen Aktivitäten.

6. Nutzungskontrolle

GEOconsulting ist berechtigt, die Nutzung des Produkts durch den Auftraggeber zu überwachen. Sollte dabei festgestellt werden, dass der Auftraggeber unzutreffend abgerechnete Gebühren unterschritten hat, so ist er verpflichtet, den Differenzbetrag zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen unverzüglich zu begleichen. Weitere vertragliche oder gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7. Geistige Eigentumsrechte

GEOconsulting ist und bleibt (gegebenenfalls: wird) alleiniger und ausschließlicher Inhaber sämtlicher Rechte am GEOconsulting-Produkt, an den Dienstleistungen, der zugehörigen Dokumentation sowie allen damit zusammenhängenden Schutzrechten des geistigen Eigentums.
Dieser Vertrag verleiht dem Auftraggeber weder Eigentum noch sonstige Verwertungsrechte am Produkt, an den Dienstleistungen oder an der Dokumentation – mit Ausnahme der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber keinerlei Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder vergleichbare Rechte, auch nicht durch Nutzung, Supportleistungen oder Kopien.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Hinweise auf Schutzrechte – etwa Marken- oder Urheberrechtsvermerke – vom Produkt oder aus der Dokumentation zu entfernen, zu unterdrücken oder zu verändern. Etwaige zulässige Kopien müssen sämtliche rechtlichen Schutzvermerke enthalten.

8. Schutzrechtsverletzungen Dritter

Wird dem Auftraggeber bekannt, dass Dritte Ansprüche wegen angeblicher oder tatsächlicher Verletzungen von Schutzrechten im Zusammenhang mit dem GEOconsulting-Produkt oder den Dienstleistungen geltend machen, hat er GEOconsulting unverzüglich schriftlich zu informieren.
GEOconsulting ist berechtigt, die vollständige Kontrolle über Verteidigung und ggf. Vergleichsverhandlungen zu übernehmen. Der Auftraggeber kann auf eigene Kosten daran mitwirken. GEOconsulting wird den Auftraggeber über den Stand des Verfahrens angemessen informieren.
Sollte das Produkt oder eine Dienstleistung nach Einschätzung von GEOconsulting tatsächlich oder voraussichtlich ein Schutzrecht verletzen, so ist GEOconsulting berechtigt, auf eigene Kosten:
• (i) das betreffende Material so zu ändern oder zu ersetzen, dass es nicht mehr rechtsverletzend ist, aber funktional gleichwertig bleibt, oder
• (ii) dem Auftraggeber ein entsprechendes Nutzungsrecht zu verschaffen.
Kommt es zu einer tatsächlichen oder drohenden Rechtsverletzung, hat der Auftraggeber jegliche Nutzung des betreffenden Produkts oder Materials sofort einzustellen. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung ist GEOconsulting berechtigt, den Vertrag fristlos und ohne Entschädigung zu kündigen.
Keine Haftung übernimmt GEOconsulting für Schutzrechtsverletzungen, die zurückzuführen sind auf:
• (i) eine nicht autorisierte Nutzung durch den Auftraggeber oder Endnutzer,
• (ii) Modifikationen des Produkts durch Dritte,
• (iii) die Nutzung in Verbindung mit nicht freigegebener Drittsoftware oder -hardware.

9. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses in jeglicher Form (schriftlich, mündlich, elektronisch etc.) bekannt werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu nutzen.
Vertrauliche Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern, Beauftragten oder Beratern offengelegt werden, die zur Kenntnisnahme zwingend befugt und ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Details, wirtschaftliche Kennzahlen, Kundendaten, Produktdetails, Preisgestaltungen oder geplante Entwicklungen.
Nicht unter die Vertraulichkeit fallen Informationen, die:
• (a) ohne Verstoß gegen diesen Vertrag öffentlich zugänglich sind oder werden,
• (b) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
• (c) rechtmäßig von Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden, oder
• (d) unabhängig und ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen entwickelt wurden.
Offenlegungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung sind zulässig, sofern der offenlegenden Partei – soweit rechtlich zulässig – zuvor Gelegenheit gegeben wird, Schutzmaßnahmen zu beantragen.
Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ab Beginn der Vertragsverhandlungen und für drei (3) Jahre nach Beendigung des Vertrags.

10. Zahlungsbedingungen

Während der Laufzeit des Vertrags und als Gegenleistung für die Nutzungslizenz sowie die Erbringung der Dienstleistungen verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder im Einzelvertrag vereinbarten Vergütung („Gebühren“).
Die Zahlungen erfolgen per Überweisung, Kreditkarte oder einer anderen vereinbarten Zahlungsmethode auf ein von GEOconsulting benanntes Konto.
Die Abonnementgebühr ist – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – jährlich im Voraus fällig:
• (i) unmittelbar nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zum Leistungsnachweis (Erstlaufzeit),
• (ii) jeweils vor Beginn jeder Vertragsverlängerung.
Bereits gezahlte Entgelte sind nicht rückerstattbar, auch nicht bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.
Alle sonstigen Gebühren werden monatlich auf Basis von Zeit- und Materialaufwand abgerechnet und sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Rechnungen werden in der Regel elektronisch (PDF-Format) an die vom Auftraggeber im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Auf ausdrücklichen Wunsch kann auch eine postalische Zusendung erfolgen.
Sämtliche Beträge sind netto, d. h. zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer oder sonstiger Abgaben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle anfallenden Steuern und Abgaben selbst zu tragen.
Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Im Fall des Zahlungsverzugs werden alle ausstehenden Forderungen sofort fällig. Für überfällige Beträge wird der gesetzliche Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB erhoben – täglich aufgezinst.
Zusätzlich trägt der Auftraggeber alle Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsverfolgung, mindestens jedoch 150 EUR.
Wird ein Zahlungsverzug nicht binnen 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung behoben, ist GEOconsulting berechtigt, sämtliche Leistungen auszusetzen.
Über eine bevorstehende Preiserhöhung wird der Auftraggeber vorab schriftlich informiert. Erfolgt binnen 30 Tagen kein Widerspruch, gilt die Anpassung als akzeptiert.

11. Haftungsbeschränkung

Die nachfolgenden Regelungen zur Haftungsbegrenzung gelten für alle vertraglichen, deliktischen und gesetzlichen Ansprüche – soweit nicht gesetzlich zwingend ausgeschlossen.
Keine Partei haftet für Schäden, die durch höhere Gewalt (Force Majeure) verursacht werden. Darunter fallen u. a. Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien, Streiks, Internetausfälle oder behördliche Anordnungen. Die Leistungspflichten ruhen insoweit.
Die Haftung von GEOconsulting ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen – für jedes Schadensereignis (bzw. zusammenhängende Ereignisse) und pro Vertragsjahr der Höhe nach auf den vom Auftraggeber in diesem Jahr gezahlten Gesamtbetrag begrenzt.
GEOconsulting haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschließlich:
• entgangener Gewinn,
• Umsatzverlust,
• Datenverlust oder Datenkorruption,
• Nutzungsausfall,
• Geschäftsschäden oder Reputationsschäden.
Jede Vertragspartei ist zur Schadensminderung verpflichtet.

12. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag tritt mit dem vereinbarten Wirksamkeitsdatum in Kraft und gilt für die im Leistungsnachweis bestimmte Anfangslaufzeit. Er verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr („Verlängerungslaufzeit“), sofern nicht eine der Parteien mindestens 30 Kalendertage vor Ablauf schriftlich kündigt.
GEOconsulting ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:
• der Auftraggeber trotz Mahnung binnen 14 Tagen offene Forderungen nicht begleicht;
• das Produkt außerhalb des vertraglich festgelegten Rahmens genutzt wird;
• Schutzrechte von GEOconsulting verletzt werden (z. B. Lizenzverstoß, unerlaubte Weitergabe);
• datenschutzrechtliche oder vertrauliche Verpflichtungen verletzt werden;
• der Auftraggeber zahlungsunfähig ist, insolvent wird oder den Geschäftsbetrieb einstellt.
Nach Vertragsbeendigung:
• erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Auftraggebers am GEOconsulting-Produkt;
• sind alle geschuldeten Gebühren sofort zur Zahlung fällig;
• sind sämtliche Unterlagen, Daten und Informationen von GEOconsulting unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten;
• sind vertrauliche Informationen auf Verlangen zu löschen und schriftlich zu bestätigen.

13. Wartung

GEOconsulting stellt dem Auftraggeber während der Vertragslaufzeit Wartungsleistungen zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere technische Aktualisierungen, Änderungen und Verbesserungen des Produkts. Wesentliche Funktionalitäten werden nur nach vorheriger Mitteilung verändert.
GEOconsulting behält sich das Recht vor, zusätzliche Funktionen oder Module kostenpflichtig bereitzustellen.
Geplante Wartungsarbeiten, die die Verfügbarkeit erheblich beeinträchtigen, werden dem Auftraggeber mindestens drei (3) Werktage im Voraus schriftlich angekündigt.

14. Supportleistungen

Ab Vertragsbeginn stellt GEOconsulting Supportleistungen zur Verfügung, sofern die vereinbarten Gebühren fristgerecht bezahlt wurden.
Der Auftraggeber benennt einen oder mehrere zentrale Ansprechpartner („SPOC“), die für den Support verantwortlich sind. Nur sie sind berechtigt, Störungen an GEOconsulting zu melden, nachdem eine interne Prüfung erfolglos war. Die Meldung muss mit Prioritätseinstufung und Fehlerbeschreibung erfolgen.
GEOconsulting entscheidet eigenständig, ob ein Vorfall unter den Support fällt oder nicht. Für außerhalb des Supportumfangs liegende Vorfälle (z. B. Fehlbedienung, nicht genehmigte Änderungen, Nutzung falscher Daten) kann eine gesonderte Vergütung nach Aufwand verlangt werden.
Allgemeine Anfragen zum Produkt beantwortet GEOconsulting nach bestem Wissen – jedoch ohne rechtliche Verpflichtung.

15. Gewährleistung

Das GEOconsulting-Produkt und die damit verbundenen Dienstleistungen werden „wie besehen“ zur Verfügung gestellt. GEOconsulting übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen.
Insbesondere wird keine Garantie übernommen für:
• die Fehlerfreiheit oder Unterbrechungsfreiheit des Produkts,
• die Eignung für einen bestimmten Zweck,
• die Marktgängigkeit oder Nichtverletzung von Rechten Dritter.

16. Drittanbieterkomponenten und Hosting

Für die Nutzung des Produkts sind passende technische Voraussetzungen (Hardware, Betriebssystem, Netzwerk, Schnittstellen etc.) beim Auftraggeber erforderlich.
Das Produkt kann Drittanbieterdienste integrieren (z. B. behördliche Webportale oder APIs). Für diese Dienste gelten ausschließlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. GEOconsulting haftet nicht für Inkompatibilitäten oder Ausfälle aufgrund dieser Drittkomponenten.
Das Hosting erfolgt über externe Partner (z. B. Microsoft Azure) mit Rechenzentren innerhalb der EU/des EWR. GEOconsulting darf den Hosting-Partner jederzeit ersetzen, sofern gleichwertige Leistung und Sicherheit gewährleistet sind.
Der Auftraggeber erklärt im Namen seiner Endnutzer sein Einverständnis zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Hosting-Partner.

17. Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung aller anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten an GEOconsulting berechtigt ist und die betroffenen Personen ordnungsgemäß informiert wurden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch GEOconsulting erfolgt ausschließlich gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Sollten sich gesetzliche Änderungen ergeben, stimmen die Parteien die Anpassung der Vertragsinhalte zur Wahrung der Rechtskonformität ab.

18. Abwerbeverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit sowie für einen Zeitraum von 24 Monaten nach Vertragsende ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GEOconsulting keine dort beschäftigten Mitarbeiter oder eingesetzten freien Mitarbeiter abzuwerben oder zu beschäftigen – weder direkt noch indirekt.

19. Schlussbestimmungen

Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine rechtlich zulässige Regelung mit wirtschaftlich gleichem Inhalt zu vereinbaren.
Fortgeltung: Vorschriften, die ihrem Sinn nach über das Vertragsende hinaus Wirkung entfalten (z. B. Vertraulichkeit, Haftung), bleiben bestehen.
Vollständigkeit: Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und beidseitigen Unterzeichnung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Mitteilungen: Schriftliche Mitteilungen können per E-Mail oder auf dem Postweg an die im Vertrag genannten Adressen erfolgen.
Rangfolge: Bei Widersprüchen gelten die Dokumente in folgender Reihenfolge:
1. Leistungsnachweis / Hauptvertrag
2. Auftragsverarbeitungsvertrag (soweit einschlägig)
3. diese AGB
Rechtsverhältnis: Die Parteien sind rechtlich unabhängige Unternehmer. Es besteht kein Vertretungs- oder Gesellschaftsverhältnis.
Abtretung: Rechte und Pflichten dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GEOconsulting übertragen werden.
Sprache: Die deutsche Fassung des Vertrags ist maßgeblich.
Elektronische Signatur: Die elektronische Unterzeichnung gilt als rechtlich verbindlich und beweissicher gemäß den Bestimmungen des eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. Für alle Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte am Sitz von GEOconsulting zuständig, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.